Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Wir verkaufen nur auf Grund nachstehender „Allgemeiner Geschäftsbedingungen“. Abweichungen hiervon, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, sind für uns nicht verbindlich und werden hiermit abgelehnt.
  2. Alle Angebote, insbesondere die von Reisenden, sind freibleibend. Für uns ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung bindend.
  3. Die Preise verstehen sich ab Lager bzw. Station Wien oder Unterwaltersdorf inklusive Verpackung. Die Preise sind in der vereinbarten Währung zu bezahlen. Alle Preise beruhen auf den Kostenfaktoren zur Zeit der Auftragsbestätigung. Erfahren diese bis zur Lieferung Änderungen, so sind wir zur Preisberichtigung berechtigt.
  4. Zahlungen haben, falls nicht anders in der Auftragsbestätigung vereinbart, innerhalb 28 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall verrechnen wir 8 % Verzugszinsen p.a. Wechsel und Schecks können wir NICHT annehmen. Änderungen in unserer Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers, insbesondere Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, überschreiten einer bestimmten Kredithöhe, Eingang ungünstiger Auskünfte usw. berechtigen uns, Sicherstellung der Zahlung vor Anfertigung oder Auslieferung des Auftrages zu verlangen, auch wenn dieses zunächst nicht vereinbart war. An uns nicht bekannte Käufer erfolgte die Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gründe sind ausgeschlossen.
  5. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt, auch nach Weiterverarbeitung, unser Eigentum bis zur Tilgung aller Forderungen. Etwaige Zugriffe Dritter (Pfändungen u.ä.) sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat die noch uns gehörige Ware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln, insbesondere zu versichern; er darf sie, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern, also auch nicht sicherungsübereignen oder verpfänden.
  1. Die jeweils vereinbarten Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch für uns unverbindlich. Alle nicht von uns zu vertretenden Einwirkungen, insbesondere höhere Gewalt, Ein- und Ausfuhrsperren, Kriegsereignisse, Transportschwierigkeiten, Streiks und Aussperrungen, Maschinenausfälle, Rohstoff- und Energiemangel usw. berechtigen uns zum Rücktritt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Verzug unsererseits berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt, nicht aber zum Schadenersatz.
  2. Gewährleistung: Geringfügige, handelsübliche Abweichungen von Qualitäten, Farbe, Maß und Menge usw. sowie nach Herstellung auftretende materialbedingte Veränderungen aller Art von Ware, bilden keinen Grund zur Beanstandung. Sonstige, geheime Mängel, die nicht sofort erkennbar sind, müssen um anerkannt zu werden, unverzüglich nach deren Entdeckung uns mitgeteilt werden. Später als 2 Monate nach Lieferung der Ware erkennbar gewordene Mängel können nicht mehr beanstandet werden. Für die Eignung unserer Waren für außergewöhnliche Verwendungszwecke haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Beratungen des Käufers, insbesondere über Verwendung unserer Waren erfolgen ohne Gewähr. Bei allen Aufträgen behalten wir uns zirka 20% berechnete Mehr- oder Minderlieferung vor. Beanstandungen halten die Pflicht zur Zahlung nicht auf und müssen innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns eingehen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei Sachmängeln kann der Käufer nur Wandlung oder Minderung, nicht aber Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen, falls wir uns binnen angemessener Frist zur Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung bereit erklären. Rücksendungen bedürfen unseres vorherigen Einverständnisses. Uns steht das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen an beanstandeter Ware zu. Maßgebend ist das von uns beim Versand festgelegte Gewicht, Stückzahl oder Menge.
  3. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei Frankolieferung. Art und Weg des Versandes ist, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, uns überlassen.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile aus Lieferungen ist Wien.
  5. Sämtliche Aufträge können nur unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit und zu freibleibenden Preisen übernommen werden.

Zusatzbedingungen für die Weiterverarbeitung

  1. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den sinngemäß anzuwendenden „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“ bei Werkslieferungsverträgen jeglicher Art, insbesondere beim Verkauf bedruckter, gefärbter, geklebter oder sonst wie weiterverarbeiteter Waren.
  2. Tritt der Besteller von einem abgeschlossenen Geschäft zurück, so ist er zur Erstattung unserer für seine Bestellung gemachten Aufwendungen verpflichtet. Falls wir Auftragsänderungen annehmen, trägt der Besteller die dadurch entstehenden Mehrkosten.
  3. Falls die Ausführung eines Auftrages nach den Angaben und Wünschen des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so haftet uns der Besteller für alle sich hieraus etwa ergebenden Verpflichtungen. Auch dem Besteller gegenüber übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter durch die Ausführung des Auftrages nach seinen Angaben nicht verletzt werden.
  4. Unsere Druckpreise verstehen sich inklusive der Druckvorbereitungskosten, Mehrkosten für darüber hinausgehende Arbeiten, wie Zeichnungen, und Klischees, werden gesondert berechnet und sind in den Druckpreisen nicht enthalten. Die Druckpreise gelten für eine auf einmal bestellte und in einem Arbeitsgang angefertigte Auflage. Die von uns vorgelegten Probeabzüge, die vom Besteller als druckreif bestätigt wurden, sind hinsichtlich Text und Druckstand für die Druckausführung maßgebend. Für uns überlassene Druckunterlagen, wie Entwürfe, Klischees usw. haften wir nur in Höhe der Kosten, die bei Beschaffung handelsüblicher Ausführungen durch uns entstehen würden.
  5. Skizzen, Reinzeichnungen, Klischees, Stanzen und sonstige auftragsgebundene Formteile bleiben trotz anteiliger gesonderter Verrechnung unser Eigentum.
  6. Ein Ausschuss von ca. 3% bei Druckarbeiten und Beuteln ist handelsüblich und berechtigt nicht zu Mängelrüge.

Abrufaufträge

Die Abnahme des gesamten Auftrages hat innerhalb von 8 Monaten zu erfolgen. Die Fakturierung der bis dahin abgerufenen Mengen erfolgt jeweils mit Teilabrechnung. Der Gesamtbetrag – soweit er noch nicht fakturiert wurde – wird mit Ablauf von 8 Monaten fakturiert und zur Zahlung fällig. Für jeden angefangenen Monat Lagerung der nicht abgerufenen Ware wird ein pauschales Lagerentgelt von 1% des Fakturenwertes der lagernden Ware, je angefangenen Monat vereinbart.

Achtung:
Transportbeschädigungen, Fehlmengen etc. müssen Sie sich unbedingt vom anliefernden Spediteur (Fahrer) bestätigen lassen. Nachträgliche Reklamationen diesbezüglich können wir leider nicht mehr anerkennen.

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